Reiseversicherung für Reisen ins Ausland
Häufige Fragen
Welche Stornogründe sind versichert und wer darf stornieren?
Die wichtigsten versicherten Stornogründe sind:
- unerwartete Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder Familienangehöriger. Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-) und Geschwister, Stiefgeschwister, Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister;
- unerwartetes Akutwerden einer bestehenden Erkrankung der versicherten Person oder Familienangehöriger;
- bedeutender Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an einem ihrer Wohnsitze infolge eines Elementarereignisses (Hochwasser, Sturm usw.), Feuer, Wasserrohrbruch oder Straftat eines Dritten, der ihre Anwesenheit erforderlich macht;
- unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen Kündigung durch den Arbeitgeber;
- Einreichung der Scheidungs- oder Auflösungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht oder Aufgabe des gemeinsamen Wohnsitzes vor der versicherten gemeinsamen Reise der betroffenen Ehe- oder Lebenspartner;
- fremdverschuldete oder unfallbedingte Beschädigung (nicht Panne) oder Diebstahl des Privatfahrzeuges, mit dem die Reise durchgeführt werden soll, unmittelbar vor oder während der Reise, wenn dadurch die Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann (Reparatur nicht rechtzeitig möglich, Ersatzfahrzeug nicht verfügbar;
- Verkehrsunfall mit dem Privatfahrzeug auf dem direkten Weg zum Bahnhof/Flughafen/Hafen, wenn dadurch die gebuchte reguläre Abfahrt/Abflug der versicherten Reise versäumt wird.
Die Auflistung aller versicherten Stornogründe finden Sie in der Produktinformation.
Wer darf stornieren?
Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses (z.B. Erkrankung einer Person) können zusätzlich folgende versicherte mitreisende Personen stornieren:
- Familienangehörige der betroffenen versicherten Person:
- Als Familienangehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-, Pflege-, Adoptiv-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-, Adoptiv-) und Geschwister, Stiefgeschwister, Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
- pro versichertem Ereignis maximal drei weitere Personen.
Bis wann muss ich die Versicherung abschließen?
Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den Storno-Schutz abschließen. Wenn der Storno-Schutz nicht innerhalb von 3 Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird, gelten die Stornoleistungen erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (außer bei Todesfall, Unfall oder Elementarereignis). Beachten Sie die Sonderregelung zum Stornogrund „Schwangerschaft“ in Artikel 11 Punkt 2.3. der Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Storno-Versicherungsschutz erst am 11. März.
Gilt die Versicherung auch für Geschäftsreisen?
Der Storno-Schutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden.