Privatreisen
Storno-Schutz
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die versicherte Person aus einem der folgenden Gründe die Reise oder einen Teil der Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss:
Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den Storno-Schutz abschließen.
Versicherungen mit Reisestornoleistungen müssen spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung abgeschlossen werden. Erfolgt der Versicherungsabschluss erst danach, besteht Reisestornoversicherungsschutz nur für Ereignisse, die ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss eintreten (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 10. März.
Der Storno-Schutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden.