Privatreisen
Storno-Schutz
Versicherte Reisestorno-/Reiseabbruchgründe sind folgende Ereignisse, wenn Sie aufgrund dieser die Reise unerwartet nicht antreten können oder abbrechen müssen:
Solange Sie die Reise nicht angetreten haben, können Sie den Storno-Schutz abschließen. Bei Abschluss über die Internetseite erhalten Sie sofort als Bestätigung Ihre Versicherungspolizze angezeigt und per E-Mail zugeschickt.
Beachten Sie jedoch, dass bei Versicherungsabschluss nach dem Tag der Reisebuchung für Reisestornoleistungen eine so genannte Karenzfrist gilt, d.h. der Stornoschutz gilt erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss (ausgenommen Unfall, Todesfall oder Elementarereignis).
Ein Beispiel: Sie buchen Ihren Sommerurlaub im Jänner und die Reiseversicherung am 1. März. Dann beginnt der Versicherungsschutz für Reisestorno erst am 11. März.
Der Storno-Schutz kann auch für Geschäftsreisen abgeschlossen werden.